I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Februar 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 950,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17. Mai 2019 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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