OLG Bamberg - Urteil vom 16.09.1975
5 U 67/75
Normen:
BGB § 249 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)202e
ES Kfz-Schaden F/5
VersR 1976, 972

Höhe des Schadensersatzes für Nutzungsausfall bei Beschädigung eines gewerblichen Nutzfahrzeugs

OLG Bamberg, Urteil vom 16.09.1975 - Aktenzeichen 5 U 67/75

DRsp Nr. 1994/1837

Höhe des Schadensersatzes für Nutzungsausfall bei Beschädigung eines gewerblichen Nutzfahrzeugs

»In der Regel sind 60 % der Bruttomiete derjenige Anteil, der den Wert eines Fahrzeugs in der Hand dessen, der es für gewerbliche Zwecke mietet, darstellt. Bei Beschädigung eines gewerblichen Nutzfahrzeugs hält der Senat eine Schadensersatzforderung für den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit in Höhe von 60 % der Miete für ein entsprechendes Fahrzeug für angemessen.«

Normenkette:

BGB § 249 ; ZPO § 287 ;

Gründe:

Bei der Beschädigung eines Kfz durch Unfall wird der dadurch bedingte Ausfall des Fahrzeugs am ehesten dadurch ausgeglichen, daß der Geschädigte für die Dauer der Reparatur ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug in Anspruch nimmt, wofür in der Regel ein Mietfahrzeug in Frage kommt. Die Kosten für ein Mietfahrzeug haben daher auch im vorliegenden Fall den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Nutzungswerts des Lastzugs der Kl. zu bilden.