I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes 28.06.2021 -
Das Versäumnisurteil vom 11.02.2020 wird wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.479,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 23.02.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben.
II. Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen - mit Ausnahme der Kosten der Säumnis - tragen die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10. Die Kosten der Säumnis trägt die Beklagte.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 16.017,43 EUR festgesetzt.
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