LG Hannover, vom 04.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 354/14
OLG Celle, vom 02.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 U 113/15
Inhaltskontrolle der formularmäßigen Klausel Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss EUR 10.000 Euro in Unternehmensdarlehensverträgen; Fristbeginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte; Inhaltskontrolle von gegenüber einem Unternehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
BGH, Urteil vom 04.07.2017 - Aktenzeichen XI ZR 562/15
DRsp Nr. 2017/11492
Inhaltskontrolle der formularmäßigen Klausel "Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss EUR 10.000 €" in Unternehmensdarlehensverträgen; Fristbeginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte; Inhaltskontrolle von gegenüber einem Unternehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
BGB § 199 Abs. 1, § 488, § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1a) Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel"Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss EUR 10.000 €"unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1BGB unwirksam.b) Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1BGB für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte begann auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nach § 488BGB mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen (Fortführung von Senatsurteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 44 ff.).
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.