I. Die Berufung des Klägers gegen das am 2.5.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - Az.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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