OLG Hamm - Urteil vom 16.02.2023
2 U 211/21
Normen:
UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 246 Abs. 1; ZPO § 239; ZPO § 241; ZPO § 74 Abs. 2; ZPO § 256; ZPO § 308 Abs. 1; BGB § 355 Abs. 3 S. 1; BGB § 357 Abs. 1; BGB § 312g Abs. 1; BGB § 14; BGB § 13; BGB § 356 Abs. 3 S. 1; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 30.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 430/20

Kaufvertrag über ein FaksimileRückabwicklung Kauf FaksimileWirksamkeit Widerrufsbelehrung in VertragsurkundeRücktrittsrecht aufgrund fehlender Limitierung Vertragsgegenstand trotz anderslautender Zusage

OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2023 - Aktenzeichen 2 U 211/21

DRsp Nr. 2023/12575

Kaufvertrag über ein Faksimile Rückabwicklung Kauf Faksimile Wirksamkeit Widerrufsbelehrung in Vertragsurkunde Rücktrittsrecht aufgrund fehlender Limitierung Vertragsgegenstand trotz anderslautender Zusage

Damit eine Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 3 S. 1 BGB in Lauf gesetzt werden soll, ist erforderlich, dass der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht einschließlich Fristen und Verfahren unterrichtet. Es muss dabei über eine Muster-Widerrufsbelehrung informiert und auf ein entsprechendes beigefügtes Muster-Widerrufsformular verwiesen werden. Soweit das Muster-Widerrufsformular nicht gesondert beigefügt ist, sondern auf der Rückseite des Vertrags abgedruckt ist, ist dies nicht ausreichend, da bei Verwendung des Formulars der Verbraucher den Vertrag selbst herausgeben müsste und selbst nicht mehr über die Vertragsunterlagen verfügen würde.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 30.09.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.999,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2022 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an dem Faksimile "O.", Exemplar N01 zu zahlen.