OLG Saarbrücken - Urteil vom 25.01.2005
4 U 617/03
Normen:
AGBG § 9 Nr. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 397 ; BGB § 631 ; BGB § 633 Abs. 1, 3 (a.F.) ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 (a.F.) ; BGB § 635 (a.F.) ; BGB § 640 Abs. 2 (a.F.) ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 12.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 501/97

Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung, Minderung oder Schadensersatz bei Bestellung eines Spezialfahrzeugs - hier: LKW, der für das Eichen von Industriewaagen geeignet ist - , wenn das Fahrzeug nicht die Fahreigenschaften eines normalen LKWs aufweist

OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 4 U 617/03

DRsp Nr. 2005/6105

Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung, Minderung oder Schadensersatz bei Bestellung eines Spezialfahrzeugs - hier: LKW, der für das Eichen von Industriewaagen geeignet ist - , wenn das Fahrzeug nicht die Fahreigenschaften eines "normalen" LKWs aufweist

»Wer bei einem Werkunternehmer die Herstellung eines speziellen, für das Eichen von Industriewaagen geeigneten LKWs (Sonderfahrzeug) nebst Anhänger nach detaillierten eigenen Vorgaben bestellt, kann nicht verlangen, dass das Fahrzeug Fahreigenschaften eines normalen, für den Straßenverkehr konzipierten LKWs aufweist.«

Normenkette:

AGBG § 9 Nr. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 397 ; BGB § 631 ; BGB § 633 Abs. 1, 3 (a.F.) ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 (a.F.) ; BGB § 635 (a.F.) ; BGB § 640 Abs. 2 (a.F.) ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1 ;

Tatbestand:

A. Die Parteien streiten um Ansprüche auf Grund von Werkmängeln.

I. Der Kläger betreibt einen Eichservice, die Beklagte einen Fahrzeugbau (Bl. 4 d. A.).