1.
Der Wagen des Klägers, ein X wurde am 17. November 2001 in der von der Beklagten betriebenen Waschstraße beschädigt; die Verpflichtung der Beklagten zum Schadensersatz ist dem Grunde nach unumstritten.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|