OLG Köln - Urteil vom 12.01.1995
7 U 130/94
Normen:
BGB § 839 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1996, 30

Keine Pflichtverletzung bei kurzzeitiger Behinderung der Anwohner durch ein über den Gehsteig verlegtes Stromkabel - Verkehrssicherungspflicht, Gefahrenquelle, Stromkabel, Jahrmarkt

OLG Köln, Urteil vom 12.01.1995 - Aktenzeichen 7 U 130/94

DRsp Nr. 1996/20587

Keine Pflichtverletzung bei kurzzeitiger Behinderung der Anwohner durch ein über den Gehsteig verlegtes Stromkabel - Verkehrssicherungspflicht, Gefahrenquelle, Stromkabel, Jahrmarkt

Ein etwa 4 cm dickes Stromkabel, das für die Dauer eines Jahrmarktes über den Gehsteig verlegt worden ist, stellt für die Bewohner der anliegenden Häuser, die das Kabel übersteigen müssen, keine besonder Gefahrenquelle dar, deren Eröffnung die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bedeuten würde.

Normenkette:

BGB § 839 ;

Gründe:

Die Berufung ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Den Mitarbeitern der Beklagten fällt keine Amtspflichtverletzung im Sinne des § 839 BGB zur Last. Selbst wenn diese Frage anders zu beurteilen wäre, stünden der Klägerin keine von ihrem Angestellten K. nach § 4 Lohnfortzahlungsgesetz abgeleiteten Ansprüche zu, weil dieser den ihm entstandenen Schaden nach § 254 BGB selbst tragen müßte.