I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) begehrt für ein Fahrzeug, das er in seinem landwirtschaftlichen Betrieb als Futtermischwagen einsetzt, die Steuerbefreiung für Sonderfahrzeuge gemäß §
Die Verkehrsbehörde, die das Fahrzeug für den Kläger zugelassen hat, hat dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) mitgeteilt, es handle sich um ein Sonder-Kfz für die Landwirtschaft, nämlich einen Futtermischwagen mit Silofräse.
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