KG vom 03.04.1987
3 Ws (B) 126/87
Normen:
OWiG § 71 ; StPO § 267 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 101
DRsp IV(468)158a

KG - 03.04.1987 (3 Ws (B) 126/87) - DRsp Nr. 1992/7342

KG, vom 03.04.1987 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 126/87

DRsp Nr. 1992/7342

Unzulässigkeit pauschaler Bezugnahme im Urteil auf den zugrundeliegenden Bußgeldbescheid für den Fall, daß die Voraussetzungen einer abgekürzten Urteilsbegründung nicht vorliegen.

Normenkette:

OWiG § 71 ; StPO § 267 ;

»... Das [auf zulässigen Einspruch des Betroff. gegen einen gegen ihn gerichteten Bußgeldbescheid ergangene] Urteil erfüllt nicht die Mindestanforderungen, die nach §§ [46,] 71 OWiG, 267 und 3Abs. 1 an die Begründung eines den Betroff. verurteilenden Erkenntnisses zu stellen sind. Die Urteilsgründe geben insbesondere nicht die für erwiesen erachteten Tatsachen an, in denen die gesetzl. Merkmale gefunden werden, sondern bestehen Ä abgesehen von der Begründung der Kostenentscheidung Ä nur in einer pauschalen Bezugnahme auf den Bußgeldbescheid, die eine Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht in keiner Weise ermöglicht.