KG vom 26.10.1989
3 Ws [B] 268/89
Normen:
StPO § 261 ;
Fundstellen:
DRsp IV(456)148a
VRS 78, 146

KG - 26.10.1989 (3 Ws [B] 268/89) - DRsp Nr. 1992/7261

KG, vom 26.10.1989 - Aktenzeichen 3 Ws [B] 268/89

DRsp Nr. 1992/7261

Gesichtspunkte für die Ä zulässige Ä strafprozessuale Verwertung einer Fahrgeschwindigkeitsfeststellung durch Nachfahren: Messung mit dem HICO-NEAS-Geschwindigkeitsmeßgerät Typ 468.

Normenkette:

StPO § 261 ;

Zur Frage, ob im vorl. Fall die Feststellungen des AG zu der vom Betroff. gefahrenen, mit dem HICO-NEAS-Geschwindigkeitsmeßgerät Typ 468 ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit den Anforderungen gerecht werden, die an die Begründung eines Urteils in Bußgeldsachen zu stellen sind, hat die StA beim KG ausführlich Stellung genommen. Der Senat macht sich diese Ausführungen zu eigen; die Ausführungen Ä im Beschluß des KG wiedergegeben Ä lauten u. a.: