KG - Beschluß vom 05.01.1981
3 Ws (B) 353/80
Normen:
StVO § 12 Abs. 4 ;
Fundstellen:
VRS 60, 392

KG - Beschluß vom 05.01.1981 (3 Ws (B) 353/80) - DRsp Nr. 1994/7960

KG, Beschluß vom 05.01.1981 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 353/80

DRsp Nr. 1994/7960

Ist der an einer Großstadtstraße neben der Fahrbahn angelegte besondere Parkstreifen an den Stellen, an denen Straßenbäume oder Laternen stehen, auf jeweils etwa 5 m unterbrochen, so verstößt das Parken auf der rechten Seite der Fahrbahn neben solchen Unterbrechungen nicht gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO.

Normenkette:

StVO § 12 Abs. 4 ;

Hinweise:

So auch OLG Celle v. 30.03.1973, VRS 45, 469 bei einem Seitenstreifen.

Fundstellen
VRS 60, 392