KG - Beschluß vom 05.01.1981
3 Ws (B) 370/80
Normen:
StVO §§ 2, 10 ;
Fundstellen:
VRS 60, 382

KG - Beschluß vom 05.01.1981 (3 Ws (B) 370/80) - DRsp Nr. 1994/7961

KG, Beschluß vom 05.01.1981 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 370/80

DRsp Nr. 1994/7961

Wer mit seinem Kraftfahrzeug aus einem Grundstück in eine Richtungsfahrbahn i.S. des § 2 Abs. 1 StVO einfährt, muß nicht damit rechnen, daß ein anderer Kraftfahrer, um in eine Parklücke zu gelangen, eine Strecke von 10 bis 15 m rückwärts zurücklegen und dabei auch an der Grundstückseinfahrt in verkehrter Richtung vorbeifährt.

Normenkette:

StVO §§ 2, 10 ;
Fundstellen
VRS 60, 382