KG - Beschluß vom 14.11.1983 (3 Ws (B) 313/83) - DRsp Nr. 1994/7890
KG, Beschluß vom 14.11.1983 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 313/83
DRsp Nr. 1994/7890
Die Halt- und Parkvorschriften des § 12StVO betreffen nicht liegengebliebene Fahrzeuge. Ein solches Fahrzeug wird auch nicht dadurch zu einem unzulässig geparkten, daß der Fahrer bis zum Eintreffen der herbeigerufenen technischen Hilfe Einkäufe erledigt.