KG - Beschluß vom 18.07.1994
2 Ss 114/94 - 3 Ws (B) 197/94
Normen:
StVZO § 31 a.F.;
Fundstellen:
NJW 1995, 343
NZV 1994, 410
VRS 88, 74

KG - Beschluß vom 18.07.1994 (2 Ss 114/94 - 3 Ws (B) 197/94) - DRsp Nr. 1995/1356

KG, Beschluß vom 18.07.1994 - Aktenzeichen 2 Ss 114/94 - 3 Ws (B) 197/94

DRsp Nr. 1995/1356

»Die computermäßige Speicherung der Eintragungen auf eine Diskette ohne Ausdruck der Daten genügt nicht den an die Führung eines Fahrtenbuches zu stellenden Anforderungen.«

Normenkette:

StVZO § 31 a.F.;

Gründe:

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches (§§ 31 a a. F., 69 a Abs. 5 Nr. 4 StVZO) nach § 24 StVG zu 100,-- DM Geldbuße verurteilt. Der Betroffene beantragt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der er nach dem Inhalt seines Beschwerdevorbringens Verletzung sachlichen Rechts rügt.

1. Der Senat läßt die Rechtsbeschwerde gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 0WiG zur Fortbildung des Rechts zu.

2. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen: