KG - Urteil vom 06.12.1982 (12 U 1870/82) - DRsp Nr. 1994/7906
KG, Urteil vom 06.12.1982 - Aktenzeichen 12 U 1870/82
DRsp Nr. 1994/7906
§ 7StVO mit seinem Absatz 4 gilt nur für Fahrbahnen mit markierten Fahrstreifen, doch ist § 1 Abs. 2StVO zu entnehmen, daß auch auf Fahrbahnen ohne Unterteilung in seitlich markierte Fahrstreifen der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres in den Fahrraum nachfolgender Verkehrsteilnehmer einfahren darf.