KG - Urteil vom 07.10.1982 (12 U 5187/81) - DRsp Nr. 1994/7911
KG, Urteil vom 07.10.1982 - Aktenzeichen 12 U 5187/81
DRsp Nr. 1994/7911
1. Bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs kann es auch zu einer Schädigung kommen, wenn keine Berührung stattgefunden hat.2. Ist der Grund, daß es zu einem Unfall kam, in der Person des Geschädigten zu suchen, dann fehlt der adäquate Ursachenzusammenhang zwischen Kraftfahrzeugbetrieb und Unfall.