KG - Urteil vom 11.02.1985 (12 U 1279/83) - DRsp Nr. 1994/7857
KG, Urteil vom 11.02.1985 - Aktenzeichen 12 U 1279/83
DRsp Nr. 1994/7857
Das Rechtsfahrgebot verfolgt auch den Zweck, dem Gegenverkehr einen Teil der Fahrbahn zur Verfügung zu halten, in dem es im möglich ist, wegen plötzlich auftretender Situationen Fahrmanöver vorzunehmen, deren Auswirkungen sich innerhalb der dynamischen Spurweite auf der rechten Fahrbahnhälfte bewegen; es schützt daher auch die Ausweichbewegungen innerhalb des Fahrstreifens wegen einer geöffneten Tür eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Kraftwagens.