KG - Urteil vom 13.05.1982 (3 Ss 6427/82) - DRsp Nr. 1994/7921
KG, Urteil vom 13.05.1982 - Aktenzeichen 3 Ss 6427/82
DRsp Nr. 1994/7921
Zu dem Schaden, von dessen Höhe es abhängt, ob i.S.v. § 142StGB ein Unfall eingetreten ist, rechnet nicht der Zeitverlust des Geschädigten durch den Gang zu Zulassungsstelle zwecks Abstempelung des neuen Kennzeichenschildes und die dort verbrachte Wartezeit.