So zu 1 auch LG Düsseldorf v. 7.3.1962, VersR 1962, 675 m. ablehn Anm. v. Rehde, wonach in einem solchen Falle der Halter des ruckartig anhaltenden Vorderfahrzeugs dem Auffahrenden sogar den gesamten Schaden zu ersetzen hat; LG Essen v. 10. 10.1968, VersR 1969, 957.
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