Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 28. September 2018 aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte im Fall B.II.3. der Urteilsgründe verurteilt worden ist;
b)mit den zugehörigen Feststellungen
aa)im Strafausspruch in den Fällen B.II.7. und 8. der Urteilsgründe;
bb)im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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