Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung in dem am 29. Juli 2008 verkündeten Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin - 24 O 38/08 - geändert:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Gebührenstreitwert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.700 €.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Kläger hat von den Beklagten restlichen Schadenersatz wegen eines Verkehrsunfalls vom 2. November 2007 begehrt. Die Haftung ist dem Grunde nach unstreitig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|