Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 03.07.2019 - E
Die Kosten des Verfahrens vor dem Landgericht trägt die Beklagte.
3.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
I.
Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren über die Kosten des Zivilprozesses vor dem Landgerichts Konstanz nach übereinstimmender Erledigung.
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