OLG Bamberg - Beschluss vom 12.06.2019
1 U 34/19
Normen:
ZPO § 286;
Fundstellen:
r+s 2019, 641
Vorinstanzen:
LG Coburg, vom 22.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 464/17

Kostenerstattung eines Gebäudeschadens nach einem Brand aufgrund eines Teilungsabkommens

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 1 U 34/19

DRsp Nr. 2019/15005

Kostenerstattung eines Gebäudeschadens nach einem Brand aufgrund eines Teilungsabkommens

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das Endurteil des Landgerichts Coburg vom 22.01.2019 (Az.: 23 O 464/17) einstimmig als unbegründet zurückzuweisen und den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 15.576,78 € festzusetzen.

2.

Die Beklagte zu 2) erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10.07.2019.

Normenkette:

ZPO § 286;

Entscheidungsgründe

Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 2) auf die hälftige Erstattung eines Gebäudeschadens nach einem Brand aufgrund eines Teilungsabkommens bzw. gemäß § 78 Abs. 2 VVG analog in Anspruch.

1. 2. 3.