OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.06.2022
7 U 140/20
Normen:
ZPO § 97;
Fundstellen:
NJW-RR 2022, 1394
VersR 2022, 1350
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 22.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 121/18

Kostenerstattung von einer privaten Krankenversicherung für medizinische BehandlungenVoraussetzungen einer Eintrittspflicht für Kosten einer AlternativtherapieWissenschaftlich fundierter Ansatz einer Alternativtherapie

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.06.2022 - Aktenzeichen 7 U 140/20

DRsp Nr. 2022/11620

Kostenerstattung von einer privaten Krankenversicherung für medizinische Behandlungen Voraussetzungen einer Eintrittspflicht für Kosten einer Alternativtherapie Wissenschaftlich fundierter Ansatz einer Alternativtherapie

§ 4 Abs. 6 Satz 2 Var. 2 MB/KK 2009 ist dahingehend auszulegen, dass sich der Versicherte bei einer inkurablen, lebenszerstörenden Erkrankung dann nicht auf eine Zweitlinientherapie verweisen lassen muss, wenn der neuartige wissenschaftlich fundierte Ansatz einer Alternativtherapie die nicht ganz entfernte Aussicht begründet, einen über die palliative Standardtherapie hinausreichenden Erfolg zu erbringen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 22.07.2020 (Az. 5 O 121/18) wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97;

Gründe

I.