OLG Köln - Urteil vom 10.01.1992
20 U 158/91
Normen:
BGB § 346, § 347, § 459 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 349
DRsp I(130)360e-f
OLGZ 1993, 332
VersR 1993, 109

Kraftfahrzeugkauf; Mängelhaftung

OLG Köln, Urteil vom 10.01.1992 - Aktenzeichen 20 U 158/91

DRsp Nr. 1994/2130

Kraftfahrzeugkauf; Mängelhaftung

Bemessung der nach Wandelung eines Neuwagen-Kaufvertrags zu zahlenden Nutzungsvergütung; Berücksichtigung eines die Nutzung beeinträchtigenden Fahrzeugmangels zu Lasten des Verkäufers.

Normenkette:

BGB § 346, § 347, § 459 ;

Gründe:

»In Rechtspr. und Lehre werden unterschiedliche Auffassungen zur Bemessung der Gebrauchsvorteile vertreten. Zum Teil werden als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Nutzungsentschädigung die Tabellen von Sanden/Danner zur Entschädigung von entzogenen Gebrauchsvorteilen ... oder der Mietzins für ein entsprechendes Fahrzeug ... herangezogen. Dabei wird übersehen, daß der private Autohalter kein potentieller Mieter oder Vermieter ist. Außerdem enthalten die Mietwagensätze Berechnungsfaktoren, bspw. Gewinne, die außer Betracht bleiben müssen.