Der zur Zeit der Tat am 3.11.1990 17 Jahre alte Verurteilte wurde mit Strafbefehl des KreisG Jena-Stadt vom 23.3.1992 - rechtskräftig seit dem 10.6.1992 - wegen Trunkenheit im Verkehr tateinheitlich mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Mit Antragsschrift vom 10.12.1992 beantragte die Staatsanwaltschaft (StA) Gera die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 359 Nr. 5 StPO. Durch Beschluß vom 6.1.1993 hat das KreisG Saalfeld das Wiederaufnahmegesuch für zulässig erklärt und die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens sowie die Erneuerung der Hauptverhandlung angeordnet. - Das Verfahren wurde eingestellt.
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