OLG Dresden - Urteil vom 26.08.1996
17 U 256/96
Normen:
EV Art. 8 ;
Fundstellen:
AnwBl 1997, 42
ZfS 1997, 191

Kürzung der pauschalierten Gebühren nach den Empfehlungen der DAK-HUK-Versicherer im Beitrittsgebiet

OLG Dresden, Urteil vom 26.08.1996 - Aktenzeichen 17 U 256/96

DRsp Nr. 1997/5996

Kürzung der pauschalierten Gebühren nach den Empfehlungen der DAK-HUK-Versicherer im Beitrittsgebiet

1. Die Empfehlungen sind kein Vertragswerk, sondern stellen lediglich zunächst eine Absichtserklärung derjenigen Versicherer dar, die mitgeteilt haben, in Zukunft nach diesen Grundsätzen verfahren zu wollen.2. Die pauschalierten Gebühren verringern sich bei der Tätigkeit von Rechtsanwälten, die ihren Kanzleisitz in den neuen Bundesländern haben, gem. dem Einigungsvertrag.

Normenkette:

EV Art. 8 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung ist unbegründet.

Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 3 310,37 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 04.05.1995 gegenüber der Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.