LAG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2019
12 Sa 1127/18
Normen:
BGB § 286 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 04.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2844/18

Kürzung der Versorgungsbezüge um Anwartschaften bei VersorgungsausgleichBindungswirkung familiengerichtlicher Beschlüsse zum Versorgungsausgleich gegenüber VersorgungsträgernUrteilsformel und Parteiwillen als Auslegungskriterien von Urteilen und Beschlüssen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - Aktenzeichen 12 Sa 1127/18

DRsp Nr. 2020/6655

Kürzung der Versorgungsbezüge um Anwartschaften bei Versorgungsausgleich Bindungswirkung familiengerichtlicher Beschlüsse zum Versorgungsausgleich gegenüber Versorgungsträgern Urteilsformel und Parteiwillen als Auslegungskriterien von Urteilen und Beschlüssen

1. Zu den Grenzen der Rechtskraft eines Beschlusses des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. Hier: Kürzung der beamtenähnlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBeamtVG aufgrund des Versorgungsausgleichs trotz Nennung eines anderen Versorgungsschuldners im Beschluss des Amtsgericht, weil der am Versorgungsausgleich beteiligte Ruhegeldempfänger andernfalls entgegen § 242 BGB eine formale Rechtsposition unzulässig ausnützen würde.2. Kommt die Kürzungsvorschrift des § 72 LBeamtVG/NW kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung zur Anwendung, erhöht oder vermindert sich der im Versorgungsausgleich festgelegte Kürzungsbetrag bis zum Eintritt in den Ruhestand gemäß der arbeitsvertraglichen Regelung zur Anpassung der Bezüge, wenn diese von derjenigen der Anpassung der Beamtenbezüge abweicht.3. Zur Einordnung einer Erklärung per E-Mail als deklaratorisches Schuldanerkenntnis, das im konkreten Fall ohne Vertretungsmacht abgegeben wurde.

Tenor

I. 1. 2. II. III.