Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 11.10.2016 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 11.02.2016 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4.935,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.07.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat vorab die durch die Säumnis im Termin vom 11.02.2016 entstandenen Kosten zu tragen. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 15% und die Beklagte 85%.
Dieses Urteil ist für die Parteien ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|