OLG Saarbrücken - Urteil vom 27.03.2019
5 U 44/17
Normen:
VVG § 22; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 20.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 298/13

Leistungen aufgrund behaupteter BerufsunfähigkeitNachweis des Eintritts einer Berufsunfähigkeit in versicherter ZeitBeschwerden erst nach Vertragsschluss

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.03.2019 - Aktenzeichen 5 U 44/17

DRsp Nr. 2020/10662

Leistungen aufgrund behaupteter Berufsunfähigkeit Nachweis des Eintritts einer Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit Beschwerden erst nach Vertragsschluss

Der vom Versicherungsnehmer zu führende Nachweis, dass Berufsunfähigkeit in versicherter Zeit eingetreten ist, kann erbracht sein, wenn vorhandene, zur Berufsunfähigkeit führende strukturelle Schäden - hier: an der Wirbelsäule - nach sachverständiger Einschätzung ebenso gut schon bei Vertragsschluss vorhanden gewesen sein können wie es möglich ist, dass sie nicht vorgelegen haben, daraus resultierende Beschwerden trotz schwerer körperlicher Arbeit aber erst rund 1 ½ Jahre nach Vertragsschluss aufgetreten sind und dem Versicherungsnehmer geglaubt werden kann, dass er vor und bei Vertragsschluss keine Beschwerden hatte und seine Tätigkeit auch ohne Einschränkungen ausgeübt hat.

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20.6.2017 - Az: 14 O 298/13 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.