OLG Dresden - Beschluss vom 29.04.2021
4 U 2453/20
Normen:
VVG § 22; BGB §§ 123 ff.;
Fundstellen:
NJW-RR 2021, 1394
r+s 2021, 529
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 175/20

Leistungen aus einer BerufsunfähigkeitsversicherungVerharmlosung von über Jahre hinweg bestehenden chronischen Schmerzen und verschiedenen Erkrankungen mit häufigen ArztbesuchenArglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

OLG Dresden, Beschluss vom 29.04.2021 - Aktenzeichen 4 U 2453/20

DRsp Nr. 2021/10912

Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Verharmlosung von über Jahre hinweg bestehenden chronischen Schmerzen und verschiedenen Erkrankungen mit häufigen Arztbesuchen Arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

1. Der künftige Versicherungsnehmer hat in einem Antragsformular auch Beeinträchtigungen anzugeben, die noch keinen Krankheitswert haben, sofern diese nicht offenkundig belanglos sind oder alsbald vergehen. 2. Die Verharmlosung von über Jahre hinweg bestehenden chronischen Schmerzen und verschiedenen Erkrankungen mit häufigen Arztbesuchen indiziert ein arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Verhandlungstermin vom 4.5.2021 wird aufgehoben.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren soll auf 18.791, 70 € festgesetzt werden

Normenkette:

VVG § 22; BGB §§ 123 ff.;

Gründe:

I.

Die inzwischen wieder voll berufsfähige Klägerin verlangt von der Beklagten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung.