OLG Saarbrücken - Beschluss vom 27.08.2019
5 W 46/19
Normen:
VVG § 14;
Fundstellen:
r+s 2020, 523
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 14.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 20/19

Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einer privaten VersicherungFälligkeit bewirkende LeistungsablehnungFolgen der Verweigerung einer gebotenen Mitwirkung an einer ärztlichen Begutachtung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.08.2019 - Aktenzeichen 5 W 46/19

DRsp Nr. 2020/12565

Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus einer privaten Versicherung Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung Folgen der Verweigerung einer gebotenen Mitwirkung an einer ärztlichen Begutachtung

1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige und erkennbar abschließende Stellungnahme des Versicherers, mit der er bekundet, keine weiteren Erhebungen mehr vornehmen zu wollen, die so eindeutig ist, dass der Versicherungsnehmer daraus zweifelsfrei entnehmen kann, dass der Versicherer seine Eintrittspflicht ablehnt. 2. Ermöglichen es die bisherigen Auskünfte nicht, eine abschließende Entscheidung über die Eintrittspflicht zu treffen und verweigert der Versicherungsnehmer die gebotene Mitwirkung an einer ärztlichen Begutachtung, so hat dies zur Folge, dass der Versicherer die Ermittlungen zur Feststellung seiner Leistungspflicht im Sinne des § 14 VVG nicht abschließen kann.

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 14. Mai 2019 - 14 O 20/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 14;

Gründe:

I.