Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Fahrzeugversicherung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Gefahrerhöhung; Verlust eines Schlüssels aus der Geldbörse oder der Kasse einer Gaststätte
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.03.2003 - Aktenzeichen 8 U 4326/01
DRsp Nr. 2006/10529
Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Fahrzeugversicherung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Gefahrerhöhung; Verlust eines Schlüssels aus der Geldbörse oder der Kasse einer Gaststätte
Unterlässt der Versicherungsnehmer in der Kfz-Fahrzeugversicherung es, dem Versicherer den Verlust des Schlüssels zu einem hochwertigen Fahrzeug, den er zeitweise in seiner Geldbörse oder auch in der Kasse der Gaststätte aufbewahrt hat, anzuzeigen, so ist der Versicherer leistungsfrei.