LG Aachen - Urteil vom 15.11.1985 (3 S 135/85) - DRsp Nr. 1994/14217
LG Aachen, Urteil vom 15.11.1985 - Aktenzeichen 3 S 135/85
DRsp Nr. 1994/14217
Handelt es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um ein Modell, das in der aktuellen Tabelle von Sanden/Danner nicht mehr erfaßt ist, so ist es berechtigt, von den Tabellensätzen des angeführten "Nachfolgemodells" einen Abzug vorzunehmen.