Hinweis:
Neben der Stellungnahme des AG Rosenheim, ES Kfz-Schaden D-2/18, hier eine weitere Entscheidung, die sich ohne Einschränkung die Ergebnisse des »Gutachten Meinig« zueigenmacht und die Anrechnung auf nur noch 3 % des Mietpreises drückt. Ähnlich neuerdings auch OLG Stuttgart (Urteil - 7 U 296/93 - 31.3.1994, in DAR 1994, 326 = NJW-RR 1994, 921 = ZfS 1994, 206), das 3,5% abzieht, und zwar mit folgender kurzer Begründung: »Der Senat hält die Ausführungen von Meinig (DAR 93, 281 ff.) zur Berechnung der Eigenersparnis für überzeugend und hat sich daran orientiert«.
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