LG Augsburg - 11.01.1985 (4 S 3406/84) - DRsp Nr. 1994/14261
LG Augsburg, vom 11.01.1985 - Aktenzeichen 4 S 3406/84
DRsp Nr. 1994/14261
Bei Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ist der Schädiger nicht ohne weiteres verpflichtet, dem Geschädigten die Mehraufwendungen zu erstatten, die diesem durch den Abschluß eines neuen Leasingvertrags zu ungünstigeren Bedingungen entstehen.