LG Berlin vom 08.06.1995
20 O 67/95
Normen:
BGB § 339 S. 2, §§ 812, 823 Abs. 1, 2, § 847 ; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 1996, 1142
VersR 1996, 1287

LG Berlin - 08.06.1995 (20 O 67/95) - DRsp Nr. 1997/1769

LG Berlin, vom 08.06.1995 - Aktenzeichen 20 O 67/95

DRsp Nr. 1997/1769

1. Eine verwirkte Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung ist nach Treu und Glauben zu reduzieren, wenn im Verhältnis zu der beabsichtigten Wirkung nur ein geringfügiger Verstoß gegeben ist. 2. Wird ein Porträtfoto eines Politikers für Werbezwecke verwendet, so ist dies auch dann nicht durch § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG gerechtfertigt, wenn diese Werbung für eine Tageszeitung stattfindet. 3. Zu den Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs neben dem Anspruch auf Zahlung einer üblichen Lizenzgebühr wegen unberechtigter und ehrverletzender Verwendung eines Bildes.

Normenkette:

BGB § 339 S. 2, §§ 812, 823 Abs. 1, 2, § 847 ; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 1996, 1142
VersR 1996, 1287