LG Berlin - 08.06.1995 (20 O 67/95) - DRsp Nr. 1997/1769
LG Berlin, vom 08.06.1995 - Aktenzeichen 20 O 67/95
DRsp Nr. 1997/1769
1. Eine verwirkte Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung ist nach Treu und Glauben zu reduzieren, wenn im Verhältnis zu der beabsichtigten Wirkung nur ein geringfügiger Verstoß gegeben ist. 2. Wird ein Porträtfoto eines Politikers für Werbezwecke verwendet, so ist dies auch dann nicht durch § 23 Abs. 1 Nr. 1KunstUrhG gerechtfertigt, wenn diese Werbung für eine Tageszeitung stattfindet. 3. Zu den Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs neben dem Anspruch auf Zahlung einer üblichen Lizenzgebühr wegen unberechtigter und ehrverletzender Verwendung eines Bildes.