LG Berlin - 24.10.1996 (58 S 75/96) - DRsp Nr. 1997/6122
LG Berlin, vom 24.10.1996 - Aktenzeichen 58 S 75/96
DRsp Nr. 1997/6122
1. Bei Beschädigung eines älteren, auch dem heutigen Stand der Technik nicht mehr entsprechendem Sachgegenstand ist vom Anschaffungsaufwand ein entsprechender Abzug "neu für alt" zu tätigen.2. Ein sogenannter Verwaltungskostenzuschlag ist nicht ohne weiteres pauschal zu ersetzen.