In der vom LG zitierten KG-Entscheidung (Urteil - 12 U 1992/90 - 29.4.1991, in VRS 81, 241) ging es vorrangig um die Frage nach einer sogenannten Abrechnung auf Neuwagenbasis.
Im übrigen setzt das LG (wie auch das AG Hanau im Urteil vorstehend ES Kfz-Schaden E/26) die nur gedachte Dauer einer Werkstattreparatur als obere Grenze für die Ersatzfähigkeit eines tatsächlich entstandenen, also nicht etwa (entgegen der BGH-Rechtsprechung) nur fiktiven Nutzungsausfalls - hier in der Zeit bis zur Neuwagenlieferung.
Hinweis:
In der vom LG zitierten KG-Entscheidung (Urteil - 12 U 1992/90 - 29.4.1991, in VRS 81, 241) ging es vorrangig um die Frage nach einer sogenannten Abrechnung auf Neuwagenbasis.
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