LG Bonn - Urteil vom 22.09.1982
5 S 110/82
Normen:
AVBR § 3;
Fundstellen:
VersR 1983, 775

LG Bonn - Urteil vom 22.09.1982 (5 S 110/82) - DRsp Nr. 1994/14384

LG Bonn, Urteil vom 22.09.1982 - Aktenzeichen 5 S 110/82

DRsp Nr. 1994/14384

1. Ein Versicherungsnehmer handelt i.S. des § 3 AVBR grob fahrlässig, wenn er einfache und ganz naheliegende Überlegungen zur Sicherung des versicherten Reisegepäcks nicht anstellt. 2. Auf Flugplätzen, Bahnhöfen und sonstigen zum öffentlichen Verkehr bestimmten Flächen, auf denen mit besonders großer Diebstahlsgefahr zu rechnen ist, läßt die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerwiegender Weise außer acht, wer eine Fotoausrüstung einige Minuten neben sich abstellt, ohne auf diese zu achten.

Normenkette:

AVBR § 3;
Fundstellen
VersR 1983, 775