LG Bremen - 30.06.1993 (5 O 3066/92) - DRsp Nr. 1995/9589
LG Bremen, vom 30.06.1993 - Aktenzeichen 5 O 3066/92
DRsp Nr. 1995/9589
1. Bei längerer Anmietzeit und/oder längerer Fahrtstrecken besteht die Pflicht, sich nach günstigen Pauschaltarifen zu erkundigen.2. Verläßt sich der Geschädigte auf die Vermittlung eines Autohauses, so muß er sich dessen Verschulden bei der Auswahl der Vermietfirma als Erfüllungsgehilfen anrechnen lassen.