LG Düsseldorf vom 29.08.1994
8 O 173/94
Normen:
BGB § 254 ; UWG §§ 1, 3, 25 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 25
VersR 1995, 676

LG Düsseldorf - 29.08.1994 (8 O 173/94) - DRsp Nr. 1996/3693

LG Düsseldorf, vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 8 O 173/94

DRsp Nr. 1996/3693

Versicherern ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit der Anmietung von Mietwagen im Selbstfahrerbereich nach Haftpflichtschäden Kunden eines Mietwagenunternehmers anzuschreiben mit dem deutlichen Hinweis darauf, darauf, daß sie nach Auffassung des Versicherers ihrer gesetzlichen Schadensminderungspflicht nicht genügen, wenn sie außerhalb der vom Versicherer vorgegebenen Anmietung bei der Fa. P. GmbH anmieten oder aber nicht bei einem Mietwagenunternehmen mit noch günstigeren Preisen.

Normenkette:

BGB § 254 ; UWG §§ 1, 3, 25 ;

Hinweise:

Zum Hinweis auf die HUK-Empfehlungen s. LG Oldenburg VersR 1994, 67.

Fundstellen
DAR 1995, 25
VersR 1995, 676