LG Düsseldorf - Urteil vom 16.09.1993 (11 O 320/92) - DRsp Nr. 1995/4053
LG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.1993 - Aktenzeichen 11 O 320/92
DRsp Nr. 1995/4053
1. Lehnt der VR den erhobenen Anspruch ab, so wird dieser fällig. Erneute Verhandlungen hemmen die Verjährung des Anspruchs so lange, bis der VR erklärt, an seiner Ablehnung festhalten zu wollen.2. Der Beginn der Verjährung setzt keine Belehrung des Versicherungsnehmers voraus.