LG Düsseldorf - Urteil vom 29.08.1994
8 O 173/94 Q
Normen:
BGB § 254 ; UWG §§ 1, 3, 25 ;
Fundstellen:
DAR 1995, 25

LG Düsseldorf - Urteil vom 29.08.1994 (8 O 173/94 Q) - DRsp Nr. 1995/9599

LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 8 O 173/94 Q

DRsp Nr. 1995/9599

Versicherern ist es untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit der Anmietung von Mietwagen im Selbstfahrerbereich nach Haftpflichtschäden Kunden eines Mietwagenunternehmers anzuschreiben mit dem deutlichen Hinweis darauf, daß sie nach Auffassung des Versicherers ihrer gesetzlichen Schadensminderungspflicht nicht genügen, wenn sie außerhalb der vom Versicherer vorgegebenen Anmietung bei der Firma XY-GmbH anmieten oder aber nicht bei einem Mietwagenunternehmen mit noch günstigeren Preisen.

Normenkette:

BGB § 254 ; UWG §§ 1, 3, 25 ;
Fundstellen
DAR 1995, 25