LG Duisburg - 12.12.1996 (22 S 276/96) - DRsp Nr. 1998/1478
LG Duisburg, vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 22 S 276/96
DRsp Nr. 1998/1478
Hätte ein fahrtüchtiger Vorfahrtberechtigter die Kollision mit dem Linksabbieger vermieden, weil ein Ausweichen ohne weiteres möglich war, kann es gerechtfertigt sein, die Vorfahrtverletzung zurücktreten zu lassen und dem Vorfahrtberechtigten die alleinige Haftung aufzuerlegen.