Zur Haftungsverteilung zwischen dem für eine ungewöhnliche Fahrbahnverschmutzung Verantwortlichen und einem Omnibus, dessen Fahrer die Geschwindigkeit nicht weit genug herabgesetzt hatte, siehe OLG Schleswig NZV 1992,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|