LG Essen - Urteil vom 24.06.1992
5 O 156/91
Normen:
AUB (88) § 7;
Fundstellen:
VersR 1993, 1389

LG Essen - Urteil vom 24.06.1992 (5 O 156/91) - DRsp Nr. 1995/3659

LG Essen, Urteil vom 24.06.1992 - Aktenzeichen 5 O 156/91

DRsp Nr. 1995/3659

1. Die Gliedertaxe des § 7 Abs. 1 Nr. 2a AUB 88 ist rein funktionell orientiert. Höhere oder niedrigere tatsächliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bleiben außer Betracht. Ohne eine entsprechende Zusatzversicherung ist daher ein berufsbezogenes besonderes Risiko bei einzelnen Körperteilen nicht abgesichert. 2. Die unfallbedingte Minderung der Gebrauchsfähigkeit des rechten Beins ist nicht deshalb höher zu beurteilen, weil der VN als Handwerksmeister auf das Besteigen von Gerüsten und Leitern angewiesen ist.

Normenkette:

AUB (88) § 7;
Fundstellen
VersR 1993, 1389