LG Gießen vom 12.01.1994
1 S 336/93
Normen:
BGB § 249 S. 2, § 251 Abs. 2, § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 809

LG Gießen - 12.01.1994 (1 S 336/93) - DRsp Nr. 1996/3768

LG Gießen, vom 12.01.1994 - Aktenzeichen 1 S 336/93

DRsp Nr. 1996/3768

Der Geschädigte hat darzulegen und zu beweisen, daß sich die von ihm beanspruchten Mietwagenkosten im Rahmen des Erforderlichen (§ 249 S. 2 BGB) halten. Dabei widerspricht es der Lebenserfahrung, daß kein Mietwagenunternehmer in der näheren Umgebung willens und in der Lage gewesen sein soll, einen Unfallersatzwagen zu den üblichen Normal- oder Pauschaltarifen anzubieten.

Normenkette:

BGB § 249 S. 2, § 251 Abs. 2, § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
VersR 1995, 809